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   OLG Hamm, 20.10.2004 - 20 U 88/04   

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https://dejure.org/2004,2364
OLG Hamm, 20.10.2004 - 20 U 88/04 (https://dejure.org/2004,2364)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.10.2004 - 20 U 88/04 (https://dejure.org/2004,2364)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Oktober 2004 - 20 U 88/04 (https://dejure.org/2004,2364)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AStB 87 § 13; VVG § 6 Abs. 3
    Leistungsfreiheit wegen vom VN ohne Zustimmung des Versicherers veranlasster Reparatur. Mit Anmerkung: Dr. Stefan Spielmann

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AStB (1987) § 13 Nr. 1 lit f
    Rechtsfolgen einer Reparatur der beschädigten Sache in der Sturmschadenversicherung; Obliegenheitsverletzung durch Veränderung der Schadenstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sturmschaden schleunigst behoben - Firma hätte vorher die Versicherung informieren müssen

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Sturmschaden: Erst melden, dann reparieren

Besprechungen u.ä.

  • bld.de Word Dokument (Entscheidungsanmerkung)

    Leistungsfreiheit wegen vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers veranlasste Reparatur (RA Dr. Stefan Spielmann; VersR 2005, 644)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 115
  • MDR 2005, 810
  • VersR 2005, 644
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 265/03

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen verweigerter Übersendung der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2004 - 20 U 88/04
    Jedenfalls scheidet die Anwendbarkeit aus, weil die Obliegenheitsverletzung der Klägerin nach dem feststehenden Sachverhalt schon nicht nachweislich folgenlos geblieben ist (vgl. hierzu BGH in VersR 2004, 1117).
  • BGH, 03.11.1966 - II ZR 52/64

    Abschluss einer Vermögenshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als Helfer in

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2004 - 20 U 88/04
    Der Lauf der in § 13 Ziffer 1 a AStB 87 gesetzten 3-Tages-Frist, innerhalb derer eine Anzeige gegenüber dem Versicherer noch als unverzüglich abgegeben gilt, kann nach Auffassung des Senates erst mit der Kenntnis des Versicherungsnehmers beginnen (so auch Prölss/Martin: VVG, 27. Auflage, Rn 2 zu § 33 VVG (Prölss); BGH in: VersR 1967, 56).
  • OLG Saarbrücken, 19.06.2019 - 5 U 99/18

    Leitungswasserversicherung: Vertragliche Vereinbarung der Leistungsfreiheit bei

    Dabei kommt es auf den Einwand der Beklagten, eigene Feststellungen des Versicherers könnten im Nachhinein ohnehin nicht durch Aussagen der vom Versicherungsnehmer beauftragten Handwerker oder Gutachter ersetzt werden (so auch: KG, VersR 2008, 393; OLG Hamm, VersR 2005, 644; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 28 Rn. 260; a.A. Rixecker, in: Langheid/Rixecker, a.a.O., § 28 Rn. 99), nicht an.
  • OLG Hamm, 13.08.2008 - 20 U 25/08

    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen Veränderung der Schadensstelle

    Dabei stellt die gewählte Formulierung ("möglichst") die Erfüllung der Obliegenheit nicht in das Belieben des Versicherungsnehmers, sondern eröffnet nur die Möglichkeit, Sonderfälle abweichend zu beurteilen (Senat VersR 2005, 644).
  • LAG Hamm, 23.11.2009 - 14 Ta 357/09

    Erfolgsaussicht der Kündigungsschutzklage bei gleichzeitiger Einreichung des

    erfüllt, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingter Antrag bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. BGH, 22. Mai 1996, XII ZR 14/95, FamRZ 1996, 1042; 15. September 1999, XII ZB 114/99, NJW-RR 2000, 879; 10. Juli 2003, IX ZR 113/01, NJW-RR 2003, 1558; 9. Februar 2005, XII ZB 146/04, NJW-RR 2005, 115; 18. Juli 2007, XII ZB 31/07, NJW-RR 2007, 1565; 17. Dezember 2008, XII ZB 185/08, NJW-RR 2009, 433).
  • AG München, 28.09.2007 - 281 C 15020/07

    Besichtigungsrecht durch die Brandversicherung

    Die Obliegenheitsverletzung des Klägers ist auch nicht nachweislich folgenlos geblieben, da der Beklagten durch die Entsorgung der beschädigten Teile eine erfolgversprechende Erkenntnismöglichkeit endgültig entzogen worden ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2005, 115-116).
  • LG Köln, 10.01.2007 - 20 O 117/06

    Ermittlung der versicherten Gegenstände i.R.e. Schadensversicherung anhand der

    Die verspätete Schadenmeldung ist auch nicht folgenlos geblieben, da damit der Beklagten entgegen § 10 Ziffer 1 c) und d) ABE die Möglichkeit genommen wurde, durch eigene Untersuchungen an Ort und Stelle und an der Anlage zu überprüfen, ob tatsächlich ein Blitz-/Überspannungsschaden gegeben war und ob der Reparaturaufwand angemessen war oder nicht (vgl. OLG Hamm, VersR 2005, 644).
  • AG Düsseldorf, 29.06.2006 - 235 C 2969/06

    Erstattung der verauslagten Kosten eines Versicherten für den Austausch des

    Sowohl die nicht unverzügliche Schadensanzeige (Obliegenheit gemäß § 21 Ziffer 1 a VHB 97) wie auch die Verletzung der Pflicht, der Beklagten jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens zu ermöglich (§ 21 Ziffer 2 b VHB 97) stellen sich vor dem Hintergrund der besonderen Kenntnisse des Klägers als grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung dar, die gemäß § 21 Nr. 3 VHB 97 zur Leistungsfreiheit der Beklagten führt (vgl. zur Unverzüglichkeit der Schadensmeldung (3 Tage) OLG Hamm, NJW-RR 2005, 115 f) und zur Obliegenheitsverletzung bei Entsorgung des Schadensgutes (OLG Koblenz RuF 2000, 337 f.).
  • AG Frankenthal, 08.05.2006 - 3b C 514/05
    Das Zeugnis von Handwerkern ist nicht geeignet, die vereitelten Erkenntnisse zu kompensieren (so auch OLG Hamm, VersR 2005, 644 mit Anm. RA Dr. Stefan Spielmann, Köln).
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